Abrechnung & Kosten

 

 

Bitte beachten Sie: Da ich in einer Privatpraxis (kein Kassensitz) tätig bin, ist es mir nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechen. Folgende Modalitäten biete ich an:

 

 

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt.

 

Beihilfe 

In der Regel übernehmen die Beihilfestellen die Kosten einer Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

 

 

Selbstzahler

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler in die Praxis kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. In Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) stelle ich Ihnen ein Honorar in Rechnung. Als Selbstzahler können Sie auch gerne Paarberatung und Paartherapie in Anspruch nehmen.
 

Heilfürsorge von Bundeswehr / Bundespolizei

Angehörige der Bundeswehr können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür lediglich eine Kostenübernahmeerklärung (Formblatt San/Bw/0218) vorlegen, die zuvor vom Truppenarzt ausgestellt wird. 


Seit Mai 2018 können sich auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten direkt an eine Privatpraxis wenden und sind somit nicht mehr darauf angewiesen, sich auf die langwierige Suche nach einen freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis zu begeben. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.

 

Berufsgenossenschaften 

Berufsgenossenschaften erstatten ebenfalls in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.